Was macht ein Taufpate?
Das Patenamt hat zwei Seiten: eine im Gottesdienst sichtbare und eine langfristige, die im Alltag gelebt wird.
Im Gottesdienst
- Stehen neben den Eltern am Taufstein
- Antworten gemeinsam mit den Eltern auf die Fragen des Pfarrers
- Sprechen das Glaubensbekenntnis mit der Gemeinde
- Evangelisch: zünden die Taufkerze an der Osterkerze an und überreichen sie
- Katholisch: zeichnen als Erste nach dem Priester das Kreuz auf die Stirn des Kindes
Langfristig
- Persönliche Beziehung zum Patenkind aufbauen und pflegen
- Das Kind auf seinem Lebens- und Glaubensweg begleiten
- Ansprechpartner für Glaubens- und Lebensfragen sein
- Vorbild im gelebten Glauben sein
Das Patenamt hat keine staatlich-rechtliche Bedeutung. Es besteht keine Unterhaltspflicht und kein automatisches Sorge- oder Vormundschaftsrecht, wenn den Eltern etwas zustößt. Wer das Patenkind im Ernstfall absichern möchte, muss das durch ein notarielles Testament der Eltern oder eine gerichtliche Vormundschaftsregelung regeln.
Voraussetzungen
Evangelische und katholische Kirche stellen unterschiedliche Anforderungen an Taufpaten. Hier eine Übersicht:
Evangelisch
- Getauft
- Konfirmiert (oder im Erwachsenenalter getauft)
- Mitglied einer evangelischen oder anderen ACK-Mitgliedskirche
- Mindestens 14 Jahre alt
Die genauen Regelungen unterscheiden sich je nach Landeskirche. Im Zweifel beim zuständigen Pfarramt nachfragen.
Katholisch
- Getauft, gefirmt und die Erstkommunion empfangen
- Mitglied der katholischen Kirche
- Mindestens 16 Jahre alt
- Lebt dem Glauben entsprechend
- Ist nicht Vater oder Mutter des Täuflings
Grundlage: Codex Iuris Canonici, can. 874 §1.
Taufpate und Taufzeuge – ein wichtiger Unterschied
Im katholischen Kirchenrecht gibt es zwei verschiedene Rollen für Nicht-Katholiken:
Ein evangelischer Christ kann bei einer katholischen Taufe also nicht Taufpate sein, sondern nur Taufzeuge – und das auch nur, wenn gleichzeitig ein vollwertiger katholischer Pate vorhanden ist.
Wie viele Taufpaten darf ein Kind haben?
Evangelisch
Es gibt keine verbindliche Höchstgrenze. Üblich sind zwei Paten – ein Pate und eine Patin. Auch drei oder mehr sind möglich. Manche Gemeinden empfehlen, die Zahl überschaubar zu halten, damit die Patenschaft für alle Beteiligten bedeutsam bleibt.
Katholisch
Das Kirchenrecht schreibt vor: höchstens ein Pate und eine Patin, also maximal zwei – und zwar ein Mann und eine Frau (CIC can. 873). Auch ein einziger Pate genügt. Drei oder mehr Paten sind nach kirchlichem Recht nicht erlaubt. Zusätzlich kann ein Taufzeuge hinzutreten.
Die Patenbescheinigung
Wohnt der zukünftige Taufpate in einer anderen Stadt oder Gemeinde als die Tauffamilie, verlangt die Taufgemeinde in der Regel eine Patenbescheinigung. Dieses Dokument bestätigt, dass die betreffende Person die Voraussetzungen für das Patenamt erfüllt.
Wer stellt sie aus?
Das Pfarrbüro der Heimatgemeinde des Paten – also nicht die Taufgemeinde, sondern die eigene Kirchengemeinde am Wohnort des Paten.
Was wird dafür gebraucht?
- Evangelisch: Eigene Taufurkunde und Konfirmationsurkunde
- Katholisch: Taufschein, Firmungszeugnis und Erstkommunion-Nachweis
Am besten frühzeitig anfragen – die Bearbeitung kann einige Tage dauern.
Häufige Fragen
Kann jemand Taufpate werden, der aus der Kirche ausgetreten ist?
Nein – weder evangelisch noch katholisch. Kirchenmitgliedschaft ist in beiden Konfessionen Grundvoraussetzung. Wer bereits Pate war und anschließend austritt, kann das Amt kirchenrechtlich nicht mehr vollständig ausüben. Ein Wiedereintritt ist jederzeit möglich.
Kann ich Taufpate werden, wenn ich nicht konfirmiert bzw. gefirmt bin?
Evangelisch: Nein, in der Regel nicht. Die Konfirmation ist Voraussetzung.
Katholisch: Grundsätzlich nein. Eine Ausnahme ist möglich, wenn der Betreffende die Firmung zwar noch nicht empfangen hat, sie aber plant. Diese Entscheidung liegt beim zuständigen Pfarrer.
Darf ein Katholik Taufpate bei einer evangelischen Taufe sein?
Das hängt von der jeweiligen Landeskirche ab. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg erlaubt seit 2025, dass beide Taufpaten einer anderen ACK-Mitgliedskirche angehören – also auch zwei Katholiken. Andere Landeskirchen verlangen weiterhin, dass mindestens ein Pate evangelisch ist. Am besten direkt beim zuständigen Pfarramt nachfragen.
Was passiert, wenn ein Taufpate stirbt?
Der Eintrag im Taufschein bleibt unverändert – er kann nicht gelöscht oder offiziell ersetzt werden. Einen kirchenrechtlich anerkannten Nachfolger zu benennen, ist in der Regel nicht vorgesehen. Eltern können eine andere Vertrauensperson bitten, die Begleitung des Kindes im Glauben informell zu übernehmen.
Wie lange dauert die Patenschaft?
Evangelisch: Das Patenamt endet formal mit der Konfirmation des Patenkindes. In der Praxis wird die Beziehung oft darüber hinaus gepflegt.
Katholisch: Die Patenschaft ist kirchenrechtlich lebenslang und endet nie.
Muss ich als Taufpate selbst gläubig sein?
Kirchenrechtlich ja: Beide Konfessionen setzen voraus, dass der Pate den Glauben lebt und das Kind darin begleiten kann. Die Patenschaft ist kein rein formaler Akt. Wer sich dem Glauben entfremdet hat oder unsicher ist, sollte das im Vorfeld ehrlich mit den Eltern und dem Pfarramt besprechen.